Umgang mit gefundenen Tieren

Uns erreichen vermehrt Anrufe von besorgten Bürgern, die ein Tierjunges gefunden haben und wissen möchten, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Nicht selten befinden sich dessen Eltern in unmittelbarer Nähe und beobachten ganz genau, was los ist. Bitte klären Sie daher erst einmal die Situation, bevor Sie vorschnell eingreifen. 

Natürlich sollte man helfen, wenn Gefahr durch den Straßenverkehr besteht oder mögliche Fressfeinde erscheinen. Wenn dennoch ein Junges verendet oder gefangen wird, sollte man bedenken, dass auch tote und verletzte Tiere Teil der natürlichen Nahrungskette sind.

 

Sind Sie hingegen mit der Situation konfrontiert, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt z.B.

aufzunehmen. Auch wenn diese selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollten, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen oder Auffangstationen in der Nähe vermitteln. Alternativ finden Sie hier eine deutschlandweite Übersicht. Auch die örtliche Naturschutzbehörde kann mit geeigneten Adressen weiterhelfen.

 

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen  der Natur zu entnehmen.

Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.

 

Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.

 

Nicht nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen.

 

Angefahrenes Wild 

Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere wie Igel oder Kröten meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere wie Rehe oder Füchse nicht selten verletzt am Straßenrand. Als Fahrzeugführer ist es Ihre ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen.

 

Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll. 

 

Deshalb hier einige Tipps, wie Sie vorgehen sollten:

  • Bewahren Sie Ruhe! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
  • Rufen Sie die Polizei an und machen Sie Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
  • Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.